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The Ranger's Lodge

Preise 2023

"Ranger-Programme"

Namibia Nature Training / Safari Safety Training / Wilderness Tracking

ab 3 bis 5 Tagen / 3 Übernachtungen   

Euro 120,- pro Person, pro Tag, bei mindestens 2 Teilnehmern bis maximal 10 Teilnehmer 

Gesamtpreis: Euro 360,- pro Person

Wer sich für ein Ranger-Training von mehr als 5 Tagen interessiert, wendet sich bitte an die uns angeschlossene SurvivalZone Wilderness Academy www.survivalzone-wilderness.com

Leistungen

Im Preis eingeschlossen:

-Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen)

-Doppelzimmer mit Bad oder vereinzelt in Buschcamps (als Teil der Ausbildung);

-Einzelzimmer nur bei Gruppen bis max. 8 Teilnehmern moeglich

-Kaffee, Tee und Trink/Tafelwasser sind im Preis eingeschlossen (nicht aber Soft Drinks und alkoholische Getränke)

-Qualifizierte Führung, Betreuung und Ausbildung durch Chef-Ranger Marko Grunert und seine Assistenten

  (ca. 6 Stunden am Tag)

-Geländefahrzeug und Treibstoff

-Professionelle Trainingseinrichtungen

-Ausrüstung für Ausbildungszwecke, - falls eigene nicht vorhanden

-Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden

Nicht im Preis eingeschlossen

Alkoholische Getränke und "Soft Drinks" (Kaffee, Tee, Tafelwasser ist frei)

Munition bei Schiesstraining

"Mit-Arbeiten auf einer Farm in Afrika"

ab 20 Tagen, für maximal 6 Personen

Euro 60,-  pro Person, pro Tag

Leistungen

Im Preis eingeschlossen:

-Doppelzimmer mit Bad

-Einzelzimmer nur bei Gruppen bis max. 8 Teilnehmern möglich

-Betreuung und Anleitung durch den Chef und/oder seine Mitarbeiter

-Geländefahrzeug und Treibstoff

-Ausrüstung

-Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden

Nicht im Preis eingeschlossen

Verpflegung muss mitgebracht werden und bei längeren Aufenthalten selber aufgefrischt werden

Getränke, ausser Wasser

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Terra Africana Safaris

Preise 2023

 

Massgeschneiderte naturkundliche Abenteuer- und Studienreisen durch Namibia

5 bis 20 Tage

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einer Lodge: Euro 300 bis 400 

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung auf einem Campplatz: Euro 250 bis 300

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in einem "Wilden Bushcamp": Euro 250 bis 300

= Tagessatz pro Person mit Übernachtung in unserer "The Ranger's Lodge", Ondjou Wilderness Reserve: Euro 120

Einen detaillierten Programmplan wird auf Wunsch ausgearbeitet.

Leistungen

Im Preis eingeschlossen​

Qualifizierte, erfahrene Safari- und Wildnis-Führung durch Diplom-Geologen Marko J Grunert, und Assistenten

Fahrzeug und Treibstoff

Zusatz-Campausstattung, - falls eigene nicht vorhanden

​​

-Vollpension (Unterkunft, Frühstück, Mittagessen, Abendessen)

Eintrittsgebühren zu Nationalparks​

Nicht im Preis eingeschlossen

​Getränke;

Spezielle Aktivitäten, die nicht im Safariprogramm eingeschlossen sind.

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Vermittlungsprovision

 

Reisebüros, Eventveranstalter und Tour- und Safarifirmen, die uns in ihr Programm aufnehmen, erhalten Provision und/oder Preisabschläge.

Bitte sprecht uns an !

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Geschäftsbedingungen

 

1) VERTRAGSVERHALTNIS

Dieser Vertrag besteht zwischen dem Teilnehmer und Terra Africana Safaris CC & The Ranger's Lodge (TAS). 

2) IN KRAFT TRETEN

Der Vertrag tritt mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Teilnehmer in Kraft. "Teilnehmer" ist jede Person, die sich selber anmeldet, oder durch einen Stellvertreter namentlich zur Teilnahme an einem TAS-Programm anmeldet worden ist.

3) BEZAHLUNG:

Innerhalb von 7 Tagen nach Anmeldebestätigung durch TAS ist eine Anzahlung von 50 % des Reisepreises auf das TAS-Konto einzuzahlen. Der Restbetrag muß spätestens 60 Tage vor Beginn des Reisezeitraums auf das TAS-Konto eingehen.

4)  RÜCKTRITTS‑ & KÜNDIGUNGS-KLAUSEL

1. Bis 60.Tag vor Beginn des Reisezeitraums beträgt die Stornierungsgebühr 50 % , ab 59. bis zum 10.Tag 70%, ab 9.Tag bis zum Beginn des Reisezeitraums 100% des Gesamtpreises.

2. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, oder aus Gründen  höherer Gewalt  (z.B. Erkrankungen) kann TAS jederzeit vor Beginn des Reisezeitraums von dem Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden voll zurück­erstattet. Wei­tergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5)  HAFTUNG

1. TAS haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Geschäfts für die  gewissenhafte Reisevorbereitung und die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.  Ferner haftet TAS für die ordungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, -  jedoch nicht in  Fällen, in denen höhere  Gewalt die Erbringung der Reiseleistungen be- oder verhindert  (z.B. Fahrzeugpannen, Fehler von fremden Leistungsträgern usw.).

Bei Ankunft müssen eine Haftungsausschlusserklärung von jedem volljährigen Teilnehmer unterschrieben werden. Für minderjährige Teilnehmer müssen die Erziehungsberechtigten unterzeichnen.

2. Ist TAS nur Vermittler fremder Leistungen, so haftet  TAS nicht für die Leistungs­erbringung selbst, sondern nur für  die ordungsgemäße Vermittlung der Leistung. In keinem Fall ist TAS für Versäumnisse von Fremdleistungsträgern haftbar zu machen.

3. Bei Auftreten höherer Gewalt (widrige Wetter- und Straßenbedingungen, Fahrzeug­pannen, usw.) hat TAS  das Recht, das Reise­programm entsprechend zu ändern. TAS wird versuchen, für dadurch entfallene Leistungen gleichwertige Ersatzleistungen zu erbringen. TAS übernimmt jedoch  keinerlei Haftung für solche Änderungen des Reise­programms.

4. TAS wird jede im Rahmen der Reisezielsetzung mögliche Vorsichtsmaßnahme ergreifen, um die Sicherheit des Teilnehmers zu gewährleisten, kann aber keinerlei Haftung für erlittene Personen- oder Sachschäden seitens des Teilnehmers übernehmen. Der Teilnehmer sichert TAS hiermit Haftungsfreiheit für jede Form von Personen- oder Sachschäden zu.

5. Der Teilnehmer sollte zur eigenen Absicherung ein entspre­chen­des Reiseversicherungspaket abschließen (Unfall‑, Haftpflicht‑ und Krankenver­siche­rung, Rückreise bei Unfall/­Krankheit,  Ver­sicherung von Such‑, Rettungs‑ und Bergungs­kosten).

6. GEFAHRENHINWEIS:

Dem Teilnehmer ist bewußt, daß die Reise eine gute gesundheitliche Verfassung verlangt. Der Teilnehmer versichert, daß diese Voraussetzung in seiner Person vorliegt. Ferner versichert der Teilnehmer, daß er die Risiken der Reise bewußt in Kauf nimmt und die Reise auf eigene Gefahr durch­führt.

7. EINREISEVORSCHRIFTEN:

Für die Einhaltung von Paß‑, Zoll‑, Devisen- und Gesundheitsvorschriften ist der Teil­nehmer ver­antwort­lich. TAS ist nicht haftbar zu machen, falls dem Teilnehmer die Einreise in ein Gastgeberland  verweigert wird.

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